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Willensbildung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: In der Organisation der Prozess des Zustandekommens einer Entscheidung in organisatorischen Einheiten, in der mehrere Handlungsträger zusammengefasst sind.

    2. Arten nach dem Ausmaß der Beteiligung sämtlicher Handlungsträger an der Entscheidung: a) Hierarchische Willensbildung: Die Entscheidungen werden nach dem Direktorialprinzip getroffen.

    b) Gemeinsame Willensbildung: Die Entscheidungen werden nach dem Kollegialprinzip getroffen.

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