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Revision von Wohnsitzfinanzamt vom 04.10.2017 - 17:25
Wohnsitzfinanzamt
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das Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 9 I Satz 1 AO). Das Wohnsitzfinanzamt ist örtlich zuständig für die Veranlagung zur Einkommensteuer.
Vgl. auch Betriebsfinanzamt, Tätigkeitsfinanzamt und Verwaltungsfinanzamt.
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