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Wohnsitzstaat

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    1. Begriff des Außensteuerrechts für den Staat, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Wohnsitzstaat unterliegt der Steuerpflichtige i.d.R. der unbeschränkten Steuerpflicht.

    Gegensatz: Quellenstaat.

    2. Im internationalen Steuerrecht manchmal, v.a. im Sprachgebrauch der älteren Literatur, unkorrekt (vereinfachend) verwendet für: Ansässigkeitsstaat.

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