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Zahltag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früher: Tag der Lohnzahlung.

    1. Für Lohnempfänger wöchentlich am Freitag ggf. als Abschlagszahlung auf den Akkordlohn zur Vereinfachung der Lohnbuchhaltung. Üblich sind wöchentliche, zehntägige und vierzehntägige Abschlagszahlungen mit monatlicher Endabrechnung. Karenzzeit zwischen Lohnperiode und Zahltag gestattet der Lohnbuchführung, die Lohnzettel abzurechnen.

    2. Für Gehaltsempfänger monatlicher Zahltag am 1., 15. oder Monatsletzten.

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