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Zahlungsverkehrsüberwachung

Definition: Was ist "Zahlungsverkehrsüberwachung"?

Die Überwachung von Zahlungs- und Verrechnungssystemen leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung und Stärkung der Stabilität des Finanzsystems. Die Überwachungsaktivitäten erstrecken sich von der Überprüfung der Einhaltung international normierter Überwachungsleitlinien über die Beobachtung von Entwicklungen im Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung sowie Kontakte mit Marktteilnehmern bis hin zur Zusammenarbeit mit anderen Zentralbanken und der Bankenaufsicht.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Oversight; Überwachung; Tätigkeit, die i.d.R. von Zentralbanken übernommen wird und i.allg. öffentlichen Interesse steht. Sie zielt generell darauf auf ab, die Sicherheit und Effizienz von Zahlungs- und Verrechnungssystemen zu fördern und dabei v.a. das Systemrisiko zu vermindern. Die Überwachung von Finanzmarktinfrastrukturen - Zahlungsverkehrssystemen, Zentralverwahrern, zentralen Kontrahenten sowie Transaktionsregistern -  ist für die Finanzmarktstabilität von erheblicher Bedeutung, da ein einheitlicher Geldmarkt und eine effiziente Liquiditätsallokation in einem Währungsgebiet auf leistungsfähige, sichere und effiziente Zahlungs- und Verrechnungssysteme angewiesen ist. Somit wird durch die Überwachung auch der Transmissionskanal der Geldpolitik überwacht. Meilensteine in der Entwicklung der Zahlungsverkehrsüberwachung waren die Berichte des Ausschusses für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme über Mindestanforderungen an Nettozahlungssysteme (Lamfalussy-Standards/1990) und über Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind (Core Principle Report/2001).

    In diesen beiden Berichten finden sich auch die Instrumente zur Umsetzung der Zahlungsverkehrsüberwachung. Neben der Analyse von Entwicklungen im Zahlungsverkehr gehören dazu bes. das Aufstellen von Prinzipien und Mindestanforderungen sowie die Förderung der Finanzmarktstabilität durch umfassende Notfallmaßnahmen im Kreditsektor. Der Basler Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (Committee on Payment and Market Infrastructures: CPMI) und die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions: IOSCO) haben zudem weitere Standards für die Überwachung von Finanzmarktinfrastrukturen erarbeitet. Seit April 2012 bilden die „Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen“ die Grundlage für die Überwachung. Die bisher für diese Finanzmarktinfrastrukturen geltenden internationalen Standards werden durch die 24 Prinzipien vereinheitlicht, deutlich verschärft und um neue Aspekte erweitert. Sie werden ergänzt um fünf Grundsätze für die Beaufsichtigung durch und die Zusammenarbeit von Behörden und Zentralbanken („Responsibilities“). Diese Grundsätze wurden entwickelt, weil einerseits die Überwachungsfunktion einer Zentralbank und die Finanzaufsicht unterschiedliche Ausrichtungen haben, andererseits aber Überschneidungen zwischen beiden Funktionen bestehen. Neben den bereits aufgeführten Infrastrukturen umfassen die Überwachungsaktivitäten auch Zahlungsinstrumente wie z. B. Zahlungskarten, das Korrespondenzbankgeschäft von Banken sowie wichtige Anbieter von Dienstleistungen für Infrastrukturen und Banken, wie etwa den Anbieter von Kommunikationsdiensten SWIFT. Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken (als Überwacher des Zahlungsverkehrs) arbeiten sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eng zusammen.–

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