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zentraler Ort

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Standort - i.d.R. als Stadt oder städtische Siedlung verstanden - an dem zentrale Dienste und Güter (zentrales Gut) für die Versorgung eines Umlands als Einzugsbereich angeboten werden. Ein zentraler Ort weist Zentralität auf, d.h. Bedeutungsüberschuss über die Versorgung der eigenen Bevölkerung hinaus. Die Theorie der zentralen Orte geht auf das Modell von W. Christaller (1933) zurück und wurde seitdem vielfach weiterentwickelt, z.B. auch auf innerstädtische Zentren übertragen und für die Landes- und Regionalplanung nutzbar gemacht. Das System der zentralen Orte eines Raumes ist i.d.R. hierarchisch aufgebaut (zentralörtliche Hierarchie). Man unterscheidet - entsprechend dem zentralörtlichen Angebot und dem Einzugsbereich - v.a. Ober-, Mittel- und Unterzentren mit jeweiligen Zwischenstufen. Bez. der Bevölkerungs- und Erwerbsstruktur ist für zentrale Orte ein relativ hoher Anteil von Beschäftigten im tertiären Sektor auffällig. Voll ausgebildete zentrale Orte höherer Hierarchiestufen bieten sowohl private als auch kommunale und staatliche zentrale Dienste an.

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