zentrales Gut
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gut von überörtlichem Bedarf, das notwendig punkthaft in einem Zentrum angeboten und flächenhaft von den Verbrauchern in dessen Einzugsbereich nachgefragt wird. Die Zentralität eines Gutes richtet sich nach der Distanz, die ein Verbraucher zu überwinden bereit ist, um dieses Gut an einem zentralen Ort zu erwerben. Je nach Zentralität wird das Gut nur in bestimmten Orten der zentralörtlichen Hierarchie angeboten. Je hochrangiger der zentrale Ort ist, umso seltenere und wertvollere zentrale Güter bietet dieser zusätzlich zur Grundversorgung an und umso größer gestaltet sich sein Einzugsbereich.
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