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Zinsswap

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Swap zwischen zwei Partnern (A, B) mit i.d.R. unterschiedlichem Bonitätsstanding (Festzinsdifferenz ist ungleich der variablen Zinsdifferenz; vgl. Rating) auf verschiedenen Märkten. Beide Partner haben einen fristengleichen Refinanzierungsbedarf.

    Beispiel: A wünscht feste Zinsen und kann am Euro-Markt Mittel zu 10 Prozent (B 12 Prozent) aufnehmen, bei einer Festzinsanleihe betragen die Kosten 10,5 Prozent (B 11 Prozent). A nimmt nun zu 10 Prozent auf und übernimmt von B die Festzinsen. B zahlt an A zusätzlich einen verhandelten Aufschlag von z.B. 1 Prozent. Damit zahlt A Festzinsen von 10 Prozent (11 Prozent –1 Prozent) und spart 0,5 Prozent. B übernimmt die Zinsen von A zu 10 Prozent am Euro-Markt, zahlt oben genannten Aufschlag von 1 Prozent an A und hat so eine Zinsersparnis von 1 Prozent (12 Prozent - 11 Prozent).

    I.d.R. wird der relative Zinsvorteil gleichmäßig auf die Partner verteilt. Beim Zinsswap werden lediglich die Zinszahlungsverpflichtungen getauscht, die Kapitalbeträge bleiben unberührt.

    Als eventuelles Problem zeigt sich eine sinkende Transparenz bez. der Kreditwürdigkeit und somit steigende Kosten der Informationsbeschaffung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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