Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Zölibatsklausel vom 04.05.2010 - 15:21
Zölibatsklausel
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auflösende Bedingung, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Eheschließung des Arbeitnehmers endet. Zölibatsklausel ist i.d.R. unzulässig nach Art. 6 I GG. Ausnahmsweise kann eine Zölibatsklausel wirksam sein, und zwar im Rahmen der Kirchenautonomie bei Personen, die in bes. Maße mit dem Verkündungsauftrag der Kirche identifiziert werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon