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Zollbescheid

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: die

    entweder per Datenverarbeitung, schriftlich oder mündlich

    mitgeteilte Überlassung einer Ware zu einem Zollverfahren. Häufig ist im Zollbescheid zugleich die Aufforderung der Zollstelle an den Zollschuldner zur Zahlung der Einfuhrabgaben in der ermittelten Höhe enthalten. Der Zollbescheid ist ein Steuerbescheid im Sinn des § 155 AO.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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