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Zollbescheid

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    die - entweder per Datenverarbeitung, schriftlich oder mündlich - mitgeteilte Überlassung einer Ware zu einem Zollverfahren. Häufig ist im Zollbescheid zugleich die Aufforderung der Zollstelle an den Zollschuldner zur Zahlung der Einfuhrabgaben in der ermittelten Höhe enthalten. Der Zollbescheid ist ein Steuerbescheid i. S. d. § 155 AO und Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO.

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