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Zollkontingent

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bestimmte Warenmengen, die entweder nach dem Gewicht oder einer anderen spezifischen Einheit oder nach dem Wert begrenzt sind und innerhalb eines festgesetzten Zeitraums (meist eines Jahres) zollbegünstigt (i.d.R. zollfrei) eingeführt werden dürfen. Zollkontingente können vertraglich oder autonom festgesetzt werden. Als handelspolitische Mittel setzen Zollkontingente den sie gewährenden Staat in die Lage, den Lieferwünschen seines Vertragspartners nachzugeben, ohne auf einen Schutz der einheimischen Wirtschaft völlig zu verzichten.

    In der EU ist die Befugnis zur Festsetzung von Zollkontingenten auf die Organe der Europäischen Union übergegangen (den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission). Diese setzen EU-Zollkontingente fest, die entweder den Charakter von Versorgungskontingenten haben oder der mengenmäßigen Begrenzung von Zollbegünstigungen aus Assoziations- oder Präferenzabkommen oder gegenüber Entwicklungsländern dienen. Zollkontigente sind nur für bestimmte Zeiträume geöffnet (und anwendbar).

    Berechnung der Einfuhrkontingentenquoten: Verteilungsverfahren, Windhund-Verfahren. Eine Zollaussetzung unterscheidet sich vom Zollkontingent durch die nicht vorhandene mengenmäßige oder wertmäßige Beschränkung.

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