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Zollnomenklatur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    zollrechtliches Instrument der EU; systematisch aufgebaute Warenliste, die auf einem internationalen Schema zur Klassifizierung der Waren, dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS), basiert. Die Zollnomenklatur wird von den meisten Handelsnationen für eine Vielzahl von Zwecken verwendet. Sie dient als Grundlage für internationale Handelsverhandlungen und eine Beilegung von Zollstreitigkeiten sowie für die Erstellung von Handelsstatistiken.

    Waren müssen bei Einfuhr oder Ausfuhr vielfach zu Zollverfahren angemeldet werden. Dabei ist regelmäßig anzugeben, unter welche Codenummer der Nomenklatur sie fallen, um den geltenden Zollsatz ermitteln und die Waren statistisch erfassen zu können. Häufig knüpfen auch weitere Maßnahmen an der Zollnomenklatur an. In vielen Verbrauchsteuergesetzen ist der Steuergegenstand unter Bezugnahme auf die Zollnomenklatur definiert. Nicht tarifäre Maßnahmen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr, Kontingente oder Überwachungsmaßnahmen nehmen auf die Zollnomenklatur Bezug. Die präferenziellen Ursprungsregeln gehen weitgehend davon aus, dass die Fertigerzeugnisse einer anderen Codenummer zugewiesen werden als die eingeführten Vormaterialien, aus denen sie hergestellt wurden.

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