Ursprungsregeln
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
klären die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einer Ware der Ursprung in einem bestimmten Land zuzuerkennen ist. Ursprungsregeln (Ursprungslandregeln) bestehen aus Listenkriterien und Listenbedingen - sie sind entscheidend für die zollrechtliche Behandlung (Inanspruchnahme des Präferenzzoll-Satzes bis hin zur Zollfreiheit bei Vorlage des Präferenznachweises, z.B. in der EU einer EUR.1 oder eines Form A; präferenzielle Ursprungsregeln, sog. Präferenzursprung) und die zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Behandlung zur Feststellung des tatsächlichen Ursprungslandes nach Art. 22 bis 26 Zollkodex (ZK) (z.B. im Hinblick auf eine Genehmigungsbedürftigkeit; sog. nicht präferenzielle Ursprungsregeln).
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