Kumulation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Wirtschaftstheorie
Ein sich selbstverstärkender Wirtschaftsprozess, z.B. Inflation, Deflation.
Vgl. auch Wachstumstheorie.
Zollrecht
Nach den Bestimmungen vieler Präferenzabkommen ist es zur Erfüllung der Ursprungskriterien (Ursprung, Ursprungsregeln) zulässig, dass auch Produktionsvorgänge außerhalb des Staates bzw. des Zollgebietes, dessen Ursprung die Ware erhalten soll, „mitgezählt“ (kumuliert) werden, sodass die meist erforderliche Mindestwertschöpfung zur Erlangung der Ursprungseigenschaft leichter erreicht wird. Je nach Ausprägung des Präferenzabkommens können bilaterale oder multilaterale Kumulationen zulässig sein.
Mindmap "Kumulation"
Hilfe zu diesem FeatureBücher
Herne, 2012, S. in Witte, P. / Wolffgang, H. -M., Lehrbuch des Europäischen Zollrechts, S. 443 ff.
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