Zitierfähige Version
- Revision von Zollstelle vom 08.07.2009 - 11:29
- Revision von Zollstelle vom 24.11.2009 - 13:55
- Revision von Zollstelle vom 19.02.2010 - 09:33
- Revision von Zollstelle vom 09.08.2010 - 09:36
- Revision von Zollstelle vom 23.11.2012 - 10:45
- Revision von Zollstelle vom 01.10.2014 - 16:04
- Revision von Zollstelle vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Zollstelle vom 01.08.2016 - 11:30
- Revision von Zollstelle vom 15.02.2018 - 14:59
Zollstelle
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Jede Dienststelle, bei der im Zollrecht vorgesehene Förmlichkeiten erledigt werden können. Dazu gehören in Deutschland die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen, den Zollstellen, so ausdrücklich § 1 Nr. 3 FVG und § 17 III 2 ZollVG. Es kommt jedoch nicht darauf an, ob eine Einbindung in die Zollverwaltung vorliegt oder die Anwendung des Zollrechts Hauptaufgabe der Zollstelle ist. Nicht zu den Zollstellen gehören private Personen, etwa der zugelassene Empfänger im Versandverfahren. Zollstellen sind immer auch zugleich Zollbehörde.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon