Direkt zum Inhalt

Zündwarenmonopol

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früherer Zwangszusammenschluss aller zur Herstellung von Zündwaren berechtigter Hersteller mit dem Zweck der Steuerung der Produktion zur Erhebung der Zündwarensteuer durch die Bundesfinanzverwaltung (Hauptzollämter). Seit 1.1.1983 aufgehoben (Gesetz zur Abschaffung des Zündwarenmonopols, BGBl. I 1982, 1241). Form eines Finanzmonopols.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com