Direkt zum Inhalt

zumutbare Belastung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Einkommensteuerrechtlicher Begriff: Teil der außergewöhnlichen Belastungen, der von dem Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist. Nur der die z.B. übersteigende Teil der Aufwendungen mindert auf Antrag den Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 33 I EStG). Keine Anrechnung der z.B. bei außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen (§§ 33a, 33b EStG).

    2. Höhe: Die z.B. wird bestimmt durch einen gesetzlich vorgegebenen Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte. Dieser wiederum richtet sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der Anzahl der Kinder und der Veranlagungsart (Veranlagung), § 33 III EStG.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com