zumutbare Belastung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Einkommensteuerrechtlicher Begriff: Teil der außergewöhnlichen Belastungen, der von dem Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist. Nur der die zumutbare Belastung übersteigende Teil der Aufwendungen mindert auf Antrag den Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 33 I EStG). Keine Anrechnung der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen in bes. Fällen (§§ 33a, 33b EStG).
2. Höhe: Die zumutbare Belastung wird bestimmt durch einen gesetzlich vorgegebenen Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte. Dieser wiederum richtet sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der Anzahl der Kinder und der Veranlagungsart (Veranlagung), § 33 III EStG.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Konsolidierung Nachhaltigkeit Nichtigkeit Nutzwertanalyse Personengesellschaft Rückstellung Subsidiarität offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft Äquivalenzprinzip
eingehend
zumutbare Belastung
ausgehend
eingehend
zumutbare Belastung
ausgehend