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Zuschlagssystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim Zuschlagssystem wird das Recht zur Wahl und Ausgestaltung öffentlicher Einnahmequellen einem - i.d.R. dem zentralen - Aufgabenträger zugewiesen, anderen Aufgabenträgern aber das Recht eingeräumt, auf die Bemessungsgrundlage oder Abgabeschuld dieser Einnahmequelle einen Zuschlag zu erheben.

    Formen: a) Ungebundenes Zuschlagssystem: Höhe des Zuschlags ist nicht geregelt.
    b) Gebundenes Zuschlagssystem: Höhe des Zuschlags ist begrenzt.

    In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer nach dem (gebundenen) Zuschlagssystem verteilt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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