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Revision von Zwei-Punkt-Klauseln vom 26.02.2013 - 18:54

Zwei-Punkt-Klauseln

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Alle C-Klauseln der Incoterms sind sog. Zwei-Punkt-Klauseln, weil der Gefahrenübergang im Abgangsort erfolgt und der Kostenübergang im Bestimmungsort. Unbeschadet des Gefahrenüber­gangs erfolgt der Eigentumsübergang i.d.R. erst am Bestimmungsort durch Übergabe der Ware bzw. entsprechender Papiere (z.B. Konnossement). Die Übergabe markiert also den Lieferort.

    Gegensatz: Ein-Punkt-Klausel.

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