C-Klauseln
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die C-Klauseln der Incoterms sind – wie die F-Klauseln – Absendeverträge (shipment contracts). Im Unterschied zu den F-Klauseln muss der Verkäufer aber bei C-Klauseln auch den Transportvertrag (ggf. auch den Versicherungsvertrag) bis zum Bestimmungsort abschließen und die entsprechenden Kosten tragen.
Alle C-Klauseln sind sog. Zwei-Punkt-Klauseln, weil der Gefahrenübergang im Abgangsort erfolgt und der Kostenübergang im Bestimmungsort. Unbeschadet des Gefahrenübergangs erfolgt der Eigentumsübergang i.d.R. erst am Bestimmungsort durch Übergabe der Ware bzw. entsprechender Papiere (z.B. Konnossement). Die Übergabe markiert also den Lieferort.
Vgl. auch CFR, CIF, CPT, CIP, D-Klauseln.
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