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Zweitmarke
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Form eines Markenartikels. Hersteller oder Händler setzen im Rahmen ihrer Produktpolitik neben der Hauptmarke für das gleiche Produkt weitere Marken, sog. Zweitmarken — meist für andere Absatzwege — ein, um zusätzliche Marktsegmente zu erschließen (z.B. über Verbrauchermärkte statt über Fachgeschäfte) und die Kapazität besser auszulasten. — Beispiel: Schaumwein.
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