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Revision von Energetische Maßnahmen vom 18.01.2021 - 12:22
Energetische Maßnahmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Energetische Maßnahmen an Gebäuden sind:
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Im Rahmen des Ende 2019 verabschiedeten Klimaschutzprogramms ist u.a. eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden beschlossen worden.
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