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Energetische Maßnahmen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Energetische Maßnahmen an Gebäuden sind:

    1. Wärmedämmung von Wänden,
    2. Wärmedämmung von Dachflächen,
    3. Wärmedämmung von Geschossdecken,
    4. Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
    5. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
    6. Erneuerung der Heizungsanlage,
    7. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
    8. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

    Im Rahmen des Ende 2019 verabschiedeten Klimaschutzprogramms ist u.a. eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden beschlossen worden. Für diese Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen, die für eine Förderung erfüllt sein müssen. Diese Anforderungen sind in einer Rechtsverordnung (Energetische Sanierungsmaßnahmenverordnung) festgeschrieben.

       
       
       

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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