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Bilanzvergleich

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vergleich mehrerer Bilanzen miteinander. Aussagefähig nur unter der Voraussetzung, dass in diesen Bilanzen gleiche Bewertungsgrundsätze (Bewertung) verwendet wurden und eine annähernd gleiche Gliederung vorliegt.

    Formen: 1. Interner (Perioden-)Bilanzvergleich: Gegenüberstellung mehrerer Bilanzen aufeinander folgender Geschäftsjahre einer Unternehmung. Dieser Bilanzvergleich wird durchgeführt, um die sich von Periode zu Periode ergebenden Veränderungen zu erkennen und auf ihre Ursachen zu analysieren, z.B. Umsatzrückgang, Rentabilitätsverschiebungen, Aufwandssteigerungen, Änderungen in der Kapitalstruktur, Liquidität. Die Erkenntnisse, die sich aus dem Bilanzvergleich ergeben, können die Dispositionen der Geschäftsleitung in der augenblicklichen und in zukünftigen Perioden bestimmen; Hilfsmittel z.B. finanzwirtschaftliche Bewegungsbilanz, Kapitalflussrechnung.

    2. Externer Bilanzvergleich: Vergleich zweier oder mehrerer Bilanzen verschiedener Unternehmungen derselben Branche und ungefähr gleicher Größenordnung aus demselben Zeitraum. Dieser Bilanzvergleich ist weitaus schwieriger, da die veröffentlichten Bilanzen der Konkurrenzunternehmungen, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, wesentlich weniger aussagefähig sind als interne Betriebsbilanzen. Jedoch lassen sich auch hier noch brauchbare Unterlagen ermitteln, mit deren Hilfe Erkenntnisse gewonnen werden können, z.B. Marktanteil der eigenen Unternehmung; Kapitalstruktur der einzelnen Unternehmungen; bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften (Größenklassen) Rückschlüsse auf den Umsatz aus den ausgewiesenen Steuern; ein wichtiger Faktor sind Löhne und Gehälter (auch im Verhältnis zu Kapazität und Umsatz).

    Ziel des externen Bilanzvergleichs ist es, die Stellung zu erkennen, die das eigene Unternehmen im Hinblick auf Umsatz, Aufwendungen, Rentabilität und technische Weiterentwicklung zwischen den konkurrierenden Betrieben einnimmt.

    Vgl. auch Bilanzanalyse.

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