Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Beanstandung vom 19.02.2018 - 16:47
- Revision von Beanstandung vom 19.02.2018 - 16:47
- Revision von Beanstandung vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Beanstandung vom 04.10.2017 - 16:28
- Revision von Beanstandung vom 28.02.2013 - 15:48
- Revision von Beanstandung vom 27.08.2009 - 09:09
- Revision von Beanstandung vom 22.07.2009 - 14:55
- Revision von Beanstandung vom 16.05.2008 - 10:24
Beanstandung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Beim Kauf, Werkvertrag und anderern Verträgen: Mängelrüge, Mängelanzeige.
2. Bei Jahresabschlussprüfung durch Abschlussprüfer: Bestätigungsvermerk.
3. Bei Außenprüfung: Schlussbesprechung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon