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Revision von Befristung vom 27.08.2009 - 09:09
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die einer Willenserklärung eingefügte Bestimmung, die die Wirkungen eines Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen gewissen Umstand (auflösend oder aufschiebend) abhängig macht. Rechtlich wie Bedingung behandelt.
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