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Revision von Binnenhandel vom 02.12.2009 - 15:23
Binnenhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handel von inländischen Käufern und inländischen Verkäufern und damit jener Teil der Güterdistribution, der innerhalb der nationalen Grenzen eines Staates vollzogen wird. Träger des Binnenhandels sind Binnengroßhandel und Einzelhandel.
Gegensatz: Außenhandel.
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