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betriebsverfassungsrechtliche Normen
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normative Bestimmungen im Tarifvertrag, durch die Angelegenheiten der Betriebsverfassung geregelt werden (§ 1 TVG). Fraglich ist, ob durch das Betriebsverfassungsgesetz 1972 (BetrVG) die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien nicht zumindest in Teilen eingeschränkt worden ist. Bes. umstritten ist, ob die Beteiligungsrechte des Betriebsrats tarifvertraglich erweitert werden können. Dagegen soll eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates auf jeden Fall unzulässig sein.
Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden (Tarifgebundenheit) ist (§ 3 II TVG).
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