Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Besichtigung vom 09.08.2010 - 09:31
- Revision von Besichtigung vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von Besichtigung vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Besichtigung vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Besichtigung vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Besichtigung vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Besichtigung vom 09.08.2010 - 09:31
- Revision von Besichtigung vom 11.02.2010 - 14:31
- Revision von Besichtigung vom 08.07.2009 - 11:30
Besichtigung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Maßnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens: Betriebsbesichtigung.
2. Zollrechtliche Maßnahme: Durchsuchung, Überholung, Zollbeschau.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon