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Antizipation
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vorwegnahme eines erst später zu erwartenden Ereignisses.
1. An der Börse: als Zeitgeschäft (Termingeschäfte).
2. Im Handelsverkehr: Zahlung vor dem Fälligkeitstermin; hat z.T. Zinsvergütung oder Diskont zur Folge.
3. Bilanz: rechnerische Vorwegnahme einer erst später fälligen Zahlung als „sonstige Forderungen” bzw. „sonstige Verbindlichkeiten” (antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung).
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