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Antizipation

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorwegnahme eines erst später zu erwartenden Ereignisses.

    1. An der Börse: Als Zeitgeschäft (Termingeschäfte).

    2. Im Handelsverkehr: Zahlung vor dem Fälligkeitstermin; hat z.T. Zinsvergütung oder Diskont zur Folge.

    3. Bilanz: Rechnerische Vorwegnahme einer erst später fälligen Zahlung als „sonstige Forderungen” bzw. „sonstige Verbindlichkeiten” (antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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