Zitierfähige Version
- Revision von aktueller Rentenwert vom 31.01.2023 - 18:24
- Revision von aktueller Rentenwert vom 11.01.2021 - 17:03
- Revision von aktueller Rentenwert vom 06.01.2020 - 15:54
- Revision von aktueller Rentenwert vom 22.10.2019 - 11:40
- Revision von aktueller Rentenwert vom 29.08.2018 - 14:39
- Revision von aktueller Rentenwert vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von aktueller Rentenwert vom 05.09.2017 - 12:44
- Revision von aktueller Rentenwert vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von aktueller Rentenwert vom 12.09.2016 - 10:58
- Revision von aktueller Rentenwert vom 31.08.2015 - 11:40
- Revision von aktueller Rentenwert vom 26.01.2015 - 09:56
- Revision von aktueller Rentenwert vom 06.06.2014 - 10:43
- Revision von aktueller Rentenwert vom 23.10.2013 - 10:02
- Revision von aktueller Rentenwert vom 20.02.2013 - 15:26
- Revision von aktueller Rentenwert vom 30.03.2011 - 11:21
- Revision von aktueller Rentenwert vom 03.08.2010 - 15:00
- Revision von aktueller Rentenwert vom 22.01.2010 - 11:33
- Revision von aktueller Rentenwert vom 17.09.2009 - 13:18
- Revision von aktueller Rentenwert vom 18.06.2009 - 09:08
aktueller Rentenwert
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Bestandteil der Rentenformel. Seit 1.1.1992 ist der aktuelle Rentenwert der Betrag, der in der gesetzlichen Rentenversicherung einer monatlichen Rente wegen Alters entspricht, wenn Beiträge für ein Kalenderjahr aufgrund des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Er beträgt zum 1.7.2019 33,05 Euro (West) und 31,89 Euro (Ost), s. Rentenwertbestimmungsverordnung 2019. Bis 2017 veränderte er sich jedes Jahr zum 1. Juli, indem der bisherige aktuelle Rentenwert mit den Faktoren für die Veränderung 1. der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer, 2. des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung (zzgl. eines „Altersvorsorgeanteils“ für ergänzende private Altersvorsorge, Riester-Rente) und 3. eines zum 1.8.2004 neu eingeführten Nachhaltigkeitsfaktors (§ 68 SGB VI) vervielfältigt wurde. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2575) wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 1. Juli 2024 100% des aktuellen Rentenwerts erreicht und damit ein einheitlicher Rentenwert in ganz Deutschland gilt. Dazu wurde der aktuelle Rentenwert (Ost) unabhängig von der Lohnentwicklung im Osten zum 1. Juli 2018 auf 95,8% des Westwerts angehoben. Dieser Prozentsatz steigt bis 2024 jeweils mindestens um 0,7 Prozentpunkte, wenn nicht die an der Lohnentwicklung im Osten orientierte Vergleichsberechnung einen höheren Wert ergibt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon