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Revision von Bescheid vom 28.01.2013 - 11:33
Bescheid
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Entscheidung einer Behörde über einen Antrag oder auch nur Mitteilung an den Antragsteller, der i.d.R. einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bescheid hat.
Vgl. auch Steuerbescheid.
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