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Begünstigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Strafrecht: Hilfeleistung gegenüber einem anderen in der Absicht, ihm die Vorteile einer mit Strafe bedrohten Handlung zu sichern (§ 257 StGB).
Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Vgl. auch Strafvereitelung.
2. Begünstigung aus Lebensversicherungen: Bezugsberechtigung.
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