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Bedürfnislohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Teil des Arbeitsentgelts, der nicht oder nicht allein an der Leistung des Arbeitnehmers für den Betrieb ausgerichtet ist, sondern darauf, welchen Geldbetrag der Arbeitnehmer benötigt, um das Existenzminimum (Living Wage) oder einen angemessenen Lebensstandard (Cultural Wage) finanzieren zu können. Die Berücksichtigung bes., das Existenzminimum bestimmender sozialer Verhältnisse (z.B. Kinderzahl) und die Bestrebungen, den cultural wage zu einem festen Bestandteil der Lohnbemessung zu machen, gehen auf die Diskussionen zum Soziallohn im Bergbau zurück. Seit dieser Zeit hat sich eine Kombination aus Bedürfnislohn und Leistungslohn durchgesetzt, wobei zu einem bedürfnisorientierten Basisbetrag leistungsbezogene Bestandteile hinzugerechnet werden. In das seit dem 1. Januar 2015 gültige Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz) und in den Vorschriften zur Höhe und Anwendung des gesetzlichen Mindestlohnes sind auch die Diskussionen um den Bedürfnislohn eingeflossen.

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