Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Akzeptverbindlichkeiten vom 02.09.2009 - 11:19
- Revision von Akzeptverbindlichkeiten vom 19.02.2018 - 14:45
- Revision von Akzeptverbindlichkeiten vom 21.12.2017 - 16:34
- Revision von Akzeptverbindlichkeiten vom 25.02.2013 - 15:02
- Revision von Akzeptverbindlichkeiten vom 21.07.2011 - 09:10
- Revision von Akzeptverbindlichkeiten vom 02.09.2009 - 11:19
- Revision von Akzeptverbindlichkeiten vom 10.05.2008 - 14:22
Akzeptverbindlichkeiten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpflichtungen aus der Annahme gezogener Wechsel (Bankakzept).
Bei Kreditinstituten erfolgt der Ausweis auf der Passivseite der Bilanz innerhalb der Position „verbriefte Verbindlichkeiten” unter „eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf”.
Bei Kreditinstituten erfolgt der Ausweis auf der Passivseite der Bilanz innerhalb der Position „verbriefte Verbindlichkeiten” unter „eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf”.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon