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CD

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Certificate of Deposit, Depositenzertifikat; eine verbriefte Termineinlage von Nicht-Banken bei Banken. Der Anleger einer bestimmten Mindestsumme festverzinslicher Termineinlagen erhält für seine Einlagen ein Depositenzertifikat. Dieses ist ein fungibles Geldmarktpapier mit Laufzeiten von i.d.R. ein bis sechs Monaten, es kann daher auch vor Fälligkeit veräußert werden. Die Verzinsung der CD liegt aufgrund der entstehenden Ausgabekosten geringfügig unter der von vergleichbaren Termineinlagen. Erstmals 1966 von Londoner Eurobanken begeben, sind CD auch in Deutschland seit 1986 zugelassen; sie unterliegen der Mindestreserve.

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