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Abgangsstelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zollstelle, die die Zollanmeldung zur Überführung in ein Versandverfahren (gemeinsames Versandverfahren) angenommen hat. Bei der Abgangsstelle, auch Abgangszollstelle genannt, startet mithin das Zollverfahren.
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