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Abgangszollstelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zollstelle, die die Zollanmeldung zur Überführung in ein Versandverfahren (gemeinschaftliches Versandverfahren; gemeinsames Versandverfahren) abzugeben ist (Artikel 1 Nr. 13 UZK-DA). Bei der Abgangszollstelle, bislang auch Abgangsstelle genannt, startet das Zollverfahren.
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