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Bekanntmachung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Form der Bekanntgabe amtlicher Nachrichten, weiterer Begriff gegenüber der Verkündung (nur für Gesetze und Rechtsverordnungen).

    2. Handelsübliche Bekanntmachungen, z.B. der Übernahme der Geschäftsschulden bei Erwerb eines Handelsgewerbes, durch Anzeigen in Tageszeitungen, Rundschreiben.

    3. Bekanntmachung betreffend Handelsregister, Insolvenz, Strafverfahren (§ 35 StPO), unlauteren Wettbewerb: öffentliche Bekanntmachung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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