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Revision von Bundesausgleichsamt (BAA) vom 28.01.2013 - 11:33
Bundesausgleichsamt (BAA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF); Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe.
Aufgaben: Durchführung des Lastenausgleichs, einschließlich Sachaufsicht über die Ausgleichsverwaltung (Landesausgleichsämter, Ausgleichsämter). Bildet eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.
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