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BIZ

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Bank for International Settlement (BIS); am 27.2.1930 zur Abwicklung deutscher Reparationszahlungen im Rahmen des Young-Planes gegründetes zwischenstaatliches Institut mit Sitz in Basel.

    Rechtsform: AG.

    Aktionäre: 45 Notenbanken, darunter die G 10-Notenbanken sowie Australien, Brasilien, China und Südafrika.

    Genehmigtes Kapital: 1,5 Mrd. Goldfranken (1 Goldfranken = ca. 0,29 g Feingold); aufgeteilt in 600.000 Aktienanteile à 2.500 Goldfranken. 529.125 Aktien sind zz. im Umlauf. Bilanzvolumen am 31.3.2002: 330,7 Mio. Goldfranken.

    Aufgaben: Förderung der Zusammenarbeit der Notenbanken, Erleichterung internationaler Finanzoperationen, Übernahme von Treuhandschaften oder Bevollmächtigungen bei internationalen Finanzabkommen. Als Agentin der OEEC führte sie die Verrechnungen der Forderungen und Verpflichtungen und den Ausgleich der Salden in Gold oder Dollar innerhalb der Europäischen Zahlungsunion (EZU; OEEC) durch. Ab Bestehen des 1973 gegründeten Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ) war die BIZ auch dessen Agentin. Seit 1986 ebenfalls Funktion als Clearing-Stelle des privaten ECU. In letzter Zeit hat die BIZ als Forum für den Erfahrungsaustausch nationaler Zentralbanken einen wichtigen Beitrag zur Reform des internationalen Finanzsystems geleistet. Als Teil der Neuen Weltfinanzarchitektur wurde an der BIZ das Forum für Finanzmarktstabilität (FSF) eingerichtet.

    Die Geschäftsführung liegt bei dem Verwaltungsrat, der aus den Zentralbankpräsidenten von Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Großbritannien und den USA, von denen jeder einen Stellvertreter gleicher Nationalität ernennt, und zusätzlich bis zu neun weiteren Zentralbankpräsidenten anderer Mitgliedsländer.

    Bedeutung: BIZ gilt als Zentralbank der Zentralbanken. Aufgrund zunehmender Interdependenz der internationalen Finanzmärkte wird die BIZ als informelles Kooperations- und Koordinationsgremium von den beteiligten Zentralbanken genutzt. Zur Stabilisierung internationaler Finanzmärkte wurden vom Committee on Banking Supervision and Regulatory Practices mit dem Baseler Konkordat und dem Baseler Akkord Abkommen ausgearbeitet. Im Baseler Konkordat wurde 1947, im Anschluss an den Zusammenbruch großer Bankhäuser (Bankhaus Herstatt, Franklin National Bank etc.) der Informationsaustausch der Zentralbanken geregelt. Das Konkordat wurde 1986 novelliert. Danach überwachen die Zentralbanken die Geschäftstätigkeit der Banken ihres Zuständigkeitsbereichs, wobei eine gegenseitige Informationspflicht besteht. Der 1986 beschlossene Baseler Akkord, der 1993 endgültig in Kraft trat, standardisiert die Mindestkapitalausstattung international tätiger Banken der G 10.

    Veröffentlichungen: Annual Reports (deutsch, englisch, französisch, italienisch).

    Weitere Informationen unter www.bis.org.

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