Clearing-Stelle
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Abrechnungsstelle, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Mitgliedern im Wege der Aufrechnung (Saldierung) den Ausgleich gegenseitiger Verbindlichkeiten und Forderungen vornimmt (Clearing). Als Vorbild solcher Abrechnungsstellen galt das schon Mitte des 18. Jh. in England institutionalisierte Clearing-House (London-Bankers' Clearing-House).
2. Arten: Man unterscheidet zwischen binnenländischen Clearing-Stellen (z.B. Landeszentralbanken) und zwischenstaatlichen Clearing-Stellen, die wiederum in bilaterale Clearing-Stellen und multilaterale Clearing-Stellen unterschieden werden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.