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Revision von absolute Mehrheitsregel vom 28.02.2013 - 15:50
absolute Mehrheitsregel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abstimmungsverfahren, bei dem eine Alternative als beschlossen gilt, wenn sie mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhält.
Anders: relatives Mehrheitswahlrecht.
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