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Dienstreise
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Begriff des Steuerrechts. Ein Ortswechsel aus Anlass einer vorübergehenden Tätigkeit des Arbeitnehmers an einem anderen Ort als seiner regelmäßigen Arbeitsstätte; schließt Hin- und Rückfahrt mit ein (R 9.4 ff. LStR 2008). Dienstreisen werden heute generell unter dem Oberbegriff auswärtige Tätigkeit eingeordnet. - Steuerliche Behandlung der aus Anlass der Dienstreise entstehenden und vom Arbeitgeber ersetzten Kosten: Reisekosten, Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit.
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