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Revision von Ausgleichsämter vom 28.01.2013 - 11:32
Ausgleichsämter
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bei den unteren Verwaltungsdienststellen (Land- und Stadtkreise) gebildete Behörden, denen die Durchführung des Lastenausgleichs (§ 306 des Lastenausgleichsgesetzes) obliegt. Bei ihnen sind Ausgleichs- und Beschwerdeausschüsse gebildet.
Sachaufsicht durch die Landesausgleichsämter und durch das Bundesausgleichsamt (BAA).
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