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Buchhalternase
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Buchhalterknie, Vakatstrich; die Sperrlinie zur Unbrauchbarmachung von leeren Zwischenräumen in den der Buchführung dienenden Büchern und Kontoblättern gemäß § 239 III HGB. Diese schräg durch den nicht benötigten Zwischenraum gehende Linie, mit der der nicht beschriftete Platz auf einer Kontoseite (z.B. der Soll- oder der Habenseite eines T-Kontos) quasi gesperrt wird, um nachträgliche Veränderungen unmöglich zu machen, wird bei elektronischer Buchführung und Konten in Tabellenform überflüssig, wenn nicht benötigte Zeilen anderweitig - z.B. durch das Einsetzen von "0"-Zahlenwerten oder durch Schreibschutz - ausgefüllt werden.
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