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Arbeitnehmer-Pauschbetrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) abzuziehender Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro, soweit nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden können (§ 9a EStG). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag darf maximal bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag und eines Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag geminderten Einnahmen angesetzt werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.
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